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Finanzierung

Frühförderung ist Vorsorge. Die Behandlung ist für die Eltern kostenfrei. Laut Bundessozialhilfegesetz (BSHG) haben sie Rechtsanspruch auf kostenfreie Hilfen.

Frühförderung wird als so genannte Komplexleistung erbracht. Sie umfasst zwei Leistungskomponenten: Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und die heilpädagogischen Leistungen.

Die Kosten für medizinische Maßnahmen werden nach Verordnung durch den Arzt von den Krankenkassen übernommen. Für die heilpädagogischen Maßnahmen kommen die örtlichen Sozialhilfeträger auf.

Gemeinsam mit den Eltern erstellen die Mitarbeiter der Frühfördereinrichtung einen Förder- und Behandlungsplan. Darin werden die einzelnen medizinischen und heilpädagogischen Leistungen individuell fixiert. Der Behandlungsplan wird den Kostenträgern zusammen mit einem Antrag vorgelegt. Diese entscheiden in der Regel innerhalb von 14 Tagen über die Bewilligung der Komplexleistung.

 

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